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11.Juli 2012

Ferienwohnungen in Städten: Beliebt, aber umstritten

München, 11. Juli 2012 Sommerzeit ist Reisezeit. Nicht jeder Urlauber möchte jedoch im Hotel wohnen – auch Ferienwohnungen stehen bei vielen hoch im Kurs. Manch ein Besitzer von Wohnungen in touristisch geprägten Gegenden vermietet deshalb an Feriengäste. Dies ist oft ein einträgliches Geschäft. Doch besonders in Großstädten, in denen Mietwohnungen häufig knapp sind, ist die Vermietung an Reisende umstritten. Mancherorts verbietet gar die lokale Politik, Wohnraum als Ferienwohnung zu vermieten – so etwa in München und Hamburg und demnächst wohl auch in Teilen Berlins. Aber selbst in Städten ohne Wohnungsnot sind Ferienwohnungen nicht immer gern gesehen. Oft beschweren sich Nachbarn über Lärm und andere Belästigungen durch Feriengäste. Michael Wintzer, Geschäftsführer der Bayerischen Hausbau Immobilien Management, erklärt, was Vermieter beachten sollten.

Parallel zum sommerlichen Anstieg der Temperaturen hat sich auch die Debatte um Ferienwohnungen in der Berliner Landespolitik aufgeheizt:  Der Senator für Stadtentwicklung, Michael Müller (SPD), kündigte vor kurzem einen Gesetzentwurf an, um die Umwandlung von Mietwohnungen in Ferienapartments in Teilen der Stadt zu verbieten. Bis zum Jahresende könnte die Hauptstadt so den Vorbildern München und Hamburg folgen, wo Innenstadtwohnungen normalerweise nicht als Ferienwohnung genutzt werden dürfen. Hintergrund ist die angespannte Wohnungsmarktlage in vielen deutschen Großstädten. In Berlin etwa sind laut Müller bereits rund 12.000 Wohnungen in Ferienapartments umgewandelt worden – ein Trend, den die Politik nun stoppen möchte. Denn stadtweit stehen nur noch rund 2,5 Prozent aller vermietbaren Wohnungen leer, und in einigen Bezirken ist die Knappheit noch größer.

Gerichte beurteilen derartige Pläne der Lokalpolitik je nach Stadt unterschiedlich. Grundsätzlich gilt das Eigentumsrecht der Wohnungsbesitzer, die normalerweise vermieten dürfen, an wen sie möchten. „Nur bei besonders angespannten lokalen Wohnungsmärkten kommt es vor, dass Richter ein Verbot von Ferienwohnungen zulassen“, erläutert Michael Wintzer. Noch 2002 kippte die Justiz in Berlin eine entsprechende Verordnung – da waren Wohnungen in der Hauptstadt allerdings noch deutlich weniger knapp.

Ferienwohnungen stehen aber auch in Städten ohne Wohnungsknappheit in der Kritik. „Gerade in Wohnanlagen, in denen außerhalb der Urlaubszeit nur Dauermieter oder Eigentümer wohnen, fühlen sich die Bewohner oft durch Feriengäste in einzelnen Wohnungen gestört“, berichtet Wintzer. „Die Nachbarn beklagen sich etwa über Lärm oder Schmutz. Viele Reisende haben während ihres Urlaubs einen anderen Lebensrhythmus als die arbeitende Bevölkerung, und nicht alle nehmen genug Rücksicht und halten sich an die üblichen Nachtruhezeiten.“ Auch Beschwerden, dass Feriengäste mehr Schmutz in Flur und Treppenhaus hinterließen als Dauerbewohner, seien keine Einzelfälle.

Da manche reguläre Mieter in solchen Fällen ihre Miete mindern, stoßen Ferienwohnungen auch bei einigen Wohnungsvermietern auf wenig Gegenliebe. „Manch ein Wohnungseigentümer möchte den anderen Miteigentümern in seiner Wohnanlage deshalb die Vermietung an Feriengäste ganz verbieten und versucht, dies in der Eigentümergemeinschaft durchzusetzen“, beobachtet Wintzer. Das sei aber normalerweise nicht ad hoc möglich: „Wenn eine Eigentümergemeinschaft nicht in ihrer Teilungserklärung oder durch Vereinbarung festlegt, dass Wohnungen nicht an Feriengäste vermietet werden dürfen, kann dies nicht im Einzelfall untersagt werden.“ Eine Ausnahme gelte allerdings dann, wenn die Bewohner durch Feriengäste über ein erträgliches Maß hinaus beeinträchtigt würden und ein Vermieter auch nach einer Mahnung nicht für Abhilfe sorge.

Wer Wohnungen an Urlauber vermietet, ist also dafür verantwortlich, dass seine Mieter die Hausordnung einhalten. „Wenn andere Bewohner durch Feriengäste nicht zu sehr gestört werden und die lokale Politik kein Verbot von Ferienwohnungen erlassen hat, dann steht einer Vermietung an Reisende jedoch nichts entgegen“, schließt Wintzer.

 

Über die Bayerische Hausbau Immobilien Management
Die Bayerische Hausbau Immobilien Management ist ein Tochterunternehmen der in München ansässigen Bayerischen Hausbau und bündelt die Wohnungseigentumsverwaltung sowie das Property Management von Wohn- und Gewerbeimmobilien für externe Auftraggeber und für den eigenen Bestand des Gesellschafters. Sie hat 30 Jahre Erfahrung als Dienstleistungsunternehmen, ist am Markt bekannt und nimmt mit über zwei Millionen Quadratmeter verwalteter Gesamtfläche im Property Management, über 13.000 Wohnungen in der Wohnungseigentumsverwaltung und mehr als 3.500 Wohnungen in der Mietshausverwaltung deutschlandweit eine Spitzenposition ein. 2011 wurde die Bayerische Hausbau Immobilien Management im Rahmen einer deutschlandweiten Studie von Bell Management Consultants zum zweiten Mal in Folge zum Property Manager des Jahres in der Asset-Klasse Wohnen gekürt. Seit diesem Jahr ist die Bayerische Hausbau Immobilien Management TÜV geprüfte Immobilienverwaltung. Rund 140 Mitarbeiter in sechs Niederlassungen tragen zu diesem Erfolg bei. Die Bayerische Hausbau bündelt die Bau- und Immobilienaktivitäten der Schörghuber Unternehmensgruppe. Das Leistungsspektrum umfasst die drei Geschäftsfelder Projektentwicklung, Immobilien und Immobilien Management. Dazu gehören klassische Bauträgeraktivitäten, professionelles Asset- und Portfoliomanagement sowie Property Management. Die Tochtergesellschaft Hanse Haus rundet mit dem Fertighausbau die umfassende Bau- und Immobilienkompetenz ab. Die Bayerische Hausbau ist Teil der Schörghuber Unternehmensgruppe, die neben dem Bau- und Immobiliengeschäft auch in den Bereichen Getränke, Hotel und Seafood unternehmerisch tätig ist. www.hausbau-immobilienmanagement.de